Imbali - Educare a Child
Werden Sie Pate!
Das Programmm "Educare a Child" hat das Ziel, das Leben der Kinder in der kleinen Gemeinde Kylemore ein wenig lebenswerter zu machen und ihnen zu einer besseren Zukunft zu verhelfen. Dieses Ziel verfolgen wir gemeinsam mit dem Verein "Imbali Western Cape", mit dem wir auch seit vielen Jahren auch im "Muffin-Projekt" zusammenarbeiten.
Thomas in der Kinderkrippe, sie lieben ihn und vor allem seinen Fotoapparat
Freiwillige Helfer die im Gemeindeleben integriert sind identifizieren Kinder in Not und versuchen Paten zu vermitteln.
Es sind Kinder in allen Altersstufen, die in Not geraten und dringend einen Menschen brauchen, der Ihnen unter die Arme greift. Lebenslinien hat schon einige Patenschaften vermittelt. Für die Unterstützung eines Kindes benötigen wir mindestens 380,00 Euro im Jahr.
Sinn der Patenschaften ist es ein Kind über einen längeren Zeitraum auf seinem Weg zu begleiten und ihm Chancen zu eröffnen, die es sonst nicht hätte. Die Patenschaften sind persönlich. Kontakt zwischen Pate und Kind ist nicht nur möglich, sondern auch zusätzliche Motivation für die Kinder. Imbali Western Cape berichtet mindestens einmal jährlich über die Entwicklung Ihres Patenkindes.
Die Verwendung der Gelder wird individuell je nach Situation festgelegt. Gerne besprechen wir dies mit Ihnen persönlich.
Hier zum Beispiel die Geschichte des kleinen Ivano Williams, den wir erfolgreich vermitteln konnten:
Bei einem Überfall wurde Ivano's Vater Marius so schwer verletzt, dass er bleibende Gehirnverletzungen davontrug und seitdem ein Pflegefall ohne Einkommen ist. Seine Mutter Joanne arbeitet als Saisonarbeiterin in der Rhodes Farm Factory und hat dort nur während der Obstsaison Beschäftigung. Zusätzlich versucht sie mit dem Backen von Kuchen und Keksen für die kleinen Geschäfte in Kylemore ein zusätzliches kleines Einkommen zu generieren. Zusammen mit der viel zu geringen Invalidenrente genügt das aber nicht einmal, um Ivano auch nur mit dem Nötigsten zu versorgen. Der aufmerksamen Kindergärtnerin Rosie und Ihre Schwester Eva (Stadtteilbürgermeisterin) fiel Ivano auf, weil er offensichtlich zunehmend an Selbstvertrauen verlor, sich immer mehr zurückzog und zunehmend zum Einzelgänger wurde. Eine traurige Entwicklung für einen 4-jährigen Jungen. Das nötige Geld für den Besuch einer Kindertagesstätte haben die Eltern nicht. So holten Rosie und Eva Ivano also in den Kindergarten, den Lebenslinien zusammen mit vielen Spendern, vor einigen Jahren renoviert und erweitert hatte und der nun von der Gemeinde Stellenbosch betrieben wird. Wir haben in Ivanos Fall einen Paten gefunden, der die Kosten im Kindergarten übernimmt. Der kleine Junge wird zwischen 7:00 und 18:00 liebevoll betreut und kann mit seinen Altersgenossen behütet spielen. Er bekommt Frühstück, Mittagessen, Saft und natürlich einen unserer Karotinmuffins. Ivana hat schon in en ersten Wochen, nachdem man ihn besonders betreute, richtig gute Fortschritte gemacht und man spürt, dass er sich nun wohler und glücklicher fühlt.
In ca. zwei Jahren, wenn Ivano zur Schule geht, wird sich die Verwendung Ihrer Spende ändern. Die Mitarbeiter von Imbali werden dann die Notwendigkeiten identifizieren und die Mittel entsprechend einsetzen.
Steffi mit der kleinen Devante, einem Mädchen, das erfolgreich vermittelt werden konnte
Wenn Sie also eine Möglichkeit suchen einem kleinen Menschen zu helfen, dann sollten Sie diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen.
Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören!
Unterstützung
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Spenden bitte an:
Lebenslinien e. V.
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IBAN: DE20700520600008179707
Sparkasse Landsberg
VIELEN DANK UND „ VERGELT’S GOTT“ AUCH IM NAMEN DER UNTERSTÜTZTEN KINDER!!!!!
Impressum
Lebenslinien e.V.
Landsberger Str. 63 b
D-86938 Schondorf
Germany
Phone +49 8192 934 715
E-Mail
https://lebenslinien-ev.de
Unsere Kontaktdaten zum Download als vcf-Datei
Vereinsregister: VR820
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Vertreten durch den Vorstand: Thomas Curry und Stefanie Curry
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Satzung
Satzung des Vereins Lebenslinien e.V.
§ 1
Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen Lebenslinien. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins Lebenslinien e.V..
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Schondorf am Ammersee.
§ 2
Zweck des Vereins
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist
- die gezielte Unterstützung von (Entwicklungs-) Projekten in der Dritten Welt im Rahmen der internationalen Kinder-/ Jugendhilfe und Jugendfürsorge
- die Unterstützung hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Personen im Sinne von § 53 AO
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Information und Aufklärung über die Probleme in der Dritten Welt
- Mithilfe bei der Unterhaltung von Waisenhäusern, Schulen und beruflichen Ausbildungsstätten für Kinder und Jugendliche
- Unterstützung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und (kindgerechten) Ernährung
- Vermittlung und Unterstützung von Patenschaften
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, aber die Erstattung von Auslagen ist möglich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein „Hilfe zur Selbsthilfe - Dritte Welt e.V.”, Sitz in 89221 Dossenheim, Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4
Mitglieder
(1) Die Mitgliedschaft kann in Form einer Vollmitgliedschaft, oder einer Fördermitgliedschaft erfolgen. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und auch jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand einstimmig nach seinem Ermessen. Der schriftliche Antrag von beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, muss auch von seinen gesetzlichen Vertretern unterschrieben sein. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
(3) Der Vorstand muss seine Entscheidung über die Aufnahme eines Mitglieds nicht begründen.
(4) Durch eine Spende an den Verein entsteht keine Mitgliedschaft
(5) Für Fördermitgliedschaften gelten die Bestimmungen der Satzung gemäß §§ 8-10 nicht.
§ 5
Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
(2) Ein Mitglied kann schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied seinen Austritt erklären. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahrs mit einer Kündigungsfrist von einem Monat erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden kann.
(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schuldhaft grober Weise die Interessen des Vereins verletzt hat. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand einstimmig.
§ 6
Mitgliedsbeiträge
(1) Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung beschlossen. Alle Mitglieder erklären sich mit der Einziehung der Beiträge im Lastschriftverfahren einverstanden. Im Einzelfall kann der Schatzmeister bei einzelnen Mitgliedern andere Zahlungsbedingungen vereinbaren.
(2) Ehrenmitglieder, die von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit gewählt werden können, sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit.
(3) Der Vorstand kann im Einzelfall Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
(4) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit € 50,00.
§ 7
Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass der Vorstand weitere, in der Mitgliederversammlung zu wählende Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten umfasst. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
(2) Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
(3) Neben den im Absatz 1 genannten Vorstandsmitgliedern kann der Vorstand Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen, die jedoch in der Vorstandssitzung kein Stimmrecht haben und nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
(4) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
(a) Auswahl der zu fördernden Projekte
(b) Verteilung der Geldmittel und Sachspenden
(c) Vorbereitung aller Aktivitäten des Vereins
(d) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen
(e) Einberufung der Mitgliederversammlung
(f) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
§ 8
Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/5 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen ihr obliegenden Angelegenheiten mit der einfachen Mehrheit der erschienen Mitglieder. Ihr obliegt vor allem:
(a) Die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung sowie die Entlastung des Vorstands
(b) Die Wahl der Mitglieder des Vorstands sowie deren Abberufung
(c) Die Wahl eines Rechnungsprüfern für die Dauer von 5 Jahren
(d) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins
(e) Die Beschlussfassung über die Beitragshöhe der Mitgliedsbeiträge
§ 9
Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch Einladungsschreiben einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die von Mitgliedern des Vereins gem. § 8 der Satzung verlangt wurde, hat der Vorstand die von diesen Mitgliedern gewünschten Tagesordnungspunkte in der Tagesordnung aufzunehmen. Die Einberufungsfrist der Mitgliederversammlung beträgt zwei Wochen.
§ 10
Ablauf der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist dieser verhindert oder wünscht dies die Mitgliederversammlung, wird von der Mitgliederversammlung ein Versammlungsleiter gewählt. Ein Versammlungsleiter ist auch für die Wahl eines neuen Vorstandes zu wählen.
(2) Vor Schluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Wahlen können aber nur nach vorheriger Ankündigung in der zugesandten Tagesordnung unter Einhaltung der in § 9 genannten Einberufungsfrist erfolgen. Dasselbe gilt für eine Entscheidung über die Auflösung des Vereins.
(3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur anwesende Mitglieder berechtigt. Bevollmächtigungen zur Stimmabgabe für abwesende Mitglieder sind nicht zulässig. Enthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Vereinszwecke und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(4) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitglieds ist schriftlich und geheim abzustimmen.
(5) Die Mitgliederversammlung hat einen Protokollführer zu wählen. In dem von diesem geführten Protokoll sind Beschlüsse unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form einer Niederschrift festzuhalten. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
§ 11
Rechnungsprüfung
In der Mitgliederversammlung ist ein Rechnungsprüfer zu wählen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer beträgt fünf Jahre. Der Rechnungsprüfer prüft die Kassen und die Geschäfte des Vereins zumindest einmal im Geschäftsjahr. Über das Ergebnis ist auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.
Die vorstehende Satzung wurde am 25.02.2005 in Schondorf am Ammersee von der Gründerversammlung beschlossen.
Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder und erklären gleichzeitig den Eintritt in den Verein:
# (Thomas Curry, Pfitznerstraße 1, 86938 Schondorf)
# (Stefanie Curry, Pfitznerstraße 1, 86938 Schondorf)
# (Peter Wüst, Forellenweg 8, 86938 Schondorf)
# (Stefan Beck, Auweg 10d, 85748 Garching)
# (Caroline Beck, Auweg 10d, 85748 Garching)
# (Alexandra Platzek, Reithenweg 6, 86938 Schondorf)
# (Lutz Moßdorf, Greifenberger Str. 2a, 86938 Schondorf)
# (Heike Hammermann, Greifenberger Str. 2a, 86938 Schondorf)
# (Wolfgang Holtmann, Pessingerstraße 9, 86911 Dießen)
# (Ralph Liebzeit, Steinenbolstraße 11, 72793 Pfullingen)
# (Renate Blaes, Am Steig 11, 86938 Schondorf)
# (Sonja Massmann, Johann-Michael-Fischer-Str. 27 A, 86911 Dießen)
Gründung und Mitglieder
Die Initiatoren des Vereins waren Stefanie und Thomas Curry, die sich aus beruflichen Gründen mehrmals im Jahr in Südafrika aufhalten. Nach dem Besuch vieler Freunde und Bekannter wurde ein gemeinsames Ziel definiert. Man möchte dem Land und den Menschen etwas zurückgeben, was dort in Hülle und Fülle ausgeschüttet wird: Liebe und keine Gleichgültigkeit den Menschen gegenüber, die nicht das Glück hatten, auf der Sonnenseite des Lebens geboren zu sein.
So haben sich Weingroßhändler, IT Unternehmer, Pharmareferentin, Flugbegleiter, Steuerberater, Textilunternehmer, sowie Grafiker zusammengeschlossen und all ihre Fähigkeiten in einen Topf geworfen, wobei alle ehrenamtlich arbeiten. Daraus ist Lebenslinien e.V. entstanden.
Gründungsmitglieder/Mitglieder
Stefanie Curry - Weingroßhändlerin, ehemalige Flugbegleiterin
Thomas Curry - Weingroßhändler
Daniela Zetz - Golf Proshop Verkauf und
Erwin Zetz - Geschäftsleitung IT
Peter Wüst - Steuerberater
Wolfgang Holtmann
Mit unserem guten Freund Wolfgang verbinden wir viel, besonders seine Liebe zum Leben, die Liebe zu Südafrika und den Kindern. Gemeinsam haben wir überlegt, wie wir etwas ändern können – die Geburtsstunde des Vereins. Leider ist er viel zu früh gegangen, hat aber tiefe Spuren hinterlassen und wir haben ihn immer in unseren Herzen! Wolfgang Du fehlst !
Markus Kaffl - selbstständig, ehemaliger Flugbegleiter
Nadja Fiedler - selbstständig, ehemalige Flugbegleiterin
Heike Bunton - Vertriebsmanagerin
Carolin Beck
Stefan Beck - IT-Unternehmer
Lutz Mosdorf - Textilunternehmer
Projekte
Zur Zeit unterstützt der Verein Lebenslinien e. V. folgende Projekte.
(Bitte auf das jeweilige Projekt in der Projektübersicht (links) klicken. Sie werden dann zu der Projekt-Beschreibung geleitet.)
So können Sie spenden
1. Mit dem Online-Spendenformular spenden
Um die Spenden-Administration effizient zu halten, bitten wir Sie, Ihre Spenden mit dem Online-Spendenformular zu übermitteln. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Spende, mit den uns übermittelten Informationen per E-Mail.
2. Direkt auf unser Konto spenden
Kontoinhaber: Lebenslinien e. V.
IBAN: DE20 7005 2060 0008 1797 07
BIC-Swift: BYLADEM1LLD
Bank: Sparkasse Landsberg
Bitte geben Sie den Verwendungszweck an. Wenn Sie Ihre Adressdaten angeben, erhalten Sie automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.
3. Mit PayPal spenden
Hier können Sie einfach und sicher einen beliebigen Betrag per Paypal spenden. Für Spenden per Paypal klicken Sie bitte auf nachstehenden Spendenbutton und Sie werden zur sicheren Paypal-Zahlungsseite weitergeleitet. Bitte wählen Sie den Verwendungszweck aus und wenn Sie Ihre Adressdaten angeben, erhalten Sie automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.
Antworten auf Fragen zu Zahlungen und Spendenquittungen
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Alle Spender*innen erhalten automatisch jeweils im Januar eine Spendenbescheinigung, sofern uns vollständige Kontaktdaten - idealerweise mit E-Mail-Adresse - vorliegen. Bei Spenden bis 200,00 € ist der Bankauszug für die Steuererklärung ausreichend.
Falls Sie nicht über das Online-Spendenformular spenden, lassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten inklusive Ihrer E-Mailadresse per
Ist die Nutzung von PayPal sicher?
PayPal schützt Ihre Finanzinformationen mit branchenweit führenden Sicherheits- und Betrugspräventionssystemen. Wenn Sie mit PayPal spenden, werden uns Ihre Finanzinformationen nicht mitgeteilt. Nach Abschluss der Überweisung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung für die Transaktion. Mehr unter www.paypal.de.
Unsere Kontaktdaten mit Bankverbindung als vcf-Datei zum Import in Ihr E-Mail-Programm
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Heart and Soul
Als Weinhändler und Importeure südafrikanischer Weine und vor allem als Liebhaber des Landes und der Menschen haben wir lange überlegt, wie wir Beruf und Hilfe für afrikanische Kinder in Einklang bringen können. Nach vielen Diskussionen und langem Nachdenken kamen wir auf die Idee, eine eigene Weinmarke zu kreieren.
HEART & SOUL: Zusammen mit dem südafrikanischen Winzer Rikus Neethling wurde die Idee umgesetzt. Alle stehen mit Herz und Seele dahinter.
Es ist ein Win-Win-Projekt für alle Beteiligten. Der Winzer füllt guten Wein zu einem sehr guten Preis in die Flaschen, wir verkaufen den Wein und 50 Cent aus dem Erlös jeder Flasche gehen zurück an "unsere" Kinder, die täglich mit einem Magic Muffin versorgt werden. Und nicht zu vergessen der Konsument und Weinliebhaber, der einen wunderbaren Wein bekommt und beim Trinken noch etwas Gutes tut.
Mit den 50 Cent, die wir pro Flasche erlösen, kann ein Kind eine Woche lang schultäglich mit einem Magic Muffin versorgt werden. Insgesamt unterstützt unser Verein täglich etwa 1000 bedürftige Kinder mit diesem nährreichen Magic Muffin. Sie enthalten alle Vitamine, Mineralien, Spurenelemente und Moringa die ein Kind für eine normale Entwicklung benötigt.
Danke an alle Mitwirkenden!
Food and Beverage Management Association e.V. (FBMA) spendet für Lebenslinien
Über unseren Freund Ottmar Mutzenbach erhielten wir eine Einladung, eingeladen, im Hotel "Bayern" am Tegernsee unsere Heart & Soul Weine vorzustellen.
Gesagt, getan präsentierten wir beim FBMA SÜD Regionalmeeting den Lebenslinien e.V. und die Weine. Die Mitglieder waren sehr angetan, von den Weinen und den damit unterstützten Projekten. Wir danken vor allem Herrn Pötzel und Herrn Bläser für die Plattform, die sie uns geboten haben und die über 500 € Spende, die an diesem Abend zusammen kam. Davon können wir wieder 4000 Muffins kaufen, mit denen etwa 13 Kinder ein Jahr lang ernährt werden können.
Vielen Dank dafür, natürlich auch im Namen der Schützlinge. Wir hoffen auf viele weitere Bestellungen, auf das wir nachhaltig die Kinder ernähren können.
Heart & Soul Weine auf der Fair Handels Messe Bayern
Auf der Fair Handels Messe Bayern im Juli 2011 hat sich Franz Maget MdL, Vizepräsident des Bay. Landtages für Lebenslinien e.V. und seine Projekte interessiert. Im Mittelpunkt standen die Heart & Soul Weine, aus Verkauf 50 Cent in unser Muffinprojekt fliessen.
Foto: Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.
Heart & Soul Shiraz
Die Trauben für den rebsortenreinen Heart & Soul Shiraz werden in den Weinanbauregionen Paarl und Swartland per Hand gelesen. Duftnoten von Gewürzen, reifer Himbeeren sowie schwarzer Johannisbeeren betören die Nase. Ein hervorragend ausbalancierter Wein am Gaumen, mit weichen Tanninen, die einen runden und angenehmen Abgang bescheren!
Heart & Soul Sauvignon Blanc
Der Heart & Soul Sauvignon Blanc duftet elegant nach frischer Passionsfrucht, grüner Feige, reifen Guaven und Stachelbeeren, einem Hauch weißem Pfeffer und Quitte. Am Gaumen finden sich diese grünen und gelben Töne wieder, in perfekter Säure Balance. Mit seiner beeindruckenden Vielfalt und und seinem nachhaltigen Finale findet dieser Weißwein eine perfekte Balance.
Vom Erlös jeder verkauften Flasche dieses Weines fließen 50 Cent an Lebenslinien e.V. zur Unterstützung des Muffin-Projektes. Der Verein versorgt täglich ca.1000 bedürftige Kinder mit einem Magic Muffin. Die Muffins enthalten alle Vitamine, Mineralien und Spurenelemente die ein Kind für eine gesunde Entwicklung benötigt.